Die Verwertungsrechte an dem Begriff „Olympia“ stehen dem Internationalen Olympischen Komitee (IOK) und in Deutschland dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) zu. Nach mehreren Oberlandesgerichten zeigt nun auch der Bundesgerichtshof dem Schutz des Namensrechts an den Olympischen Spielen Grenzen auf. Die Karlsruher Richter vertreten die Auffassung, dass die Verwendung der Bezeichnungen „olympiaverdächtig“ und „olympiareif“ im geschäftlichen