Eltern trifft gegenüber ihren minderjährigen Kindern eine gesteigerte Unterhaltspflicht. Sie müssen alles Zumutbare tun, um den Unterhalt der Kinder sicherzustellen. Im Rahmen dieser gesteigerten Unterhaltspflicht kann vom Unterhaltsschuldner auch erwartet werden, dass er neben seiner vollschichtigen Erwerbstätigkeit eine zumutbare Nebentätigkeit aufnimmt, um seine Einkommenssituation zu verbessern. Der Bundesgerichtshof hält bei einer Hauptbeschäftigung in einem Umfang