Nach der Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen aus dem Jahr 2004 Pkw-EnVKV sind Autohändler verpflichtet, in der Werbung für ein bestimmtes Neuwagenmodell Angaben über dessen Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen zu machen. Dies gilt auch für einen nahezu unbenutzten, mehrere Jahre alten Pkw. Bietet ein Kraftfahrzeughändler auf einem Internetportal für Kleinanzeigen einen bereits