Nach den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz für die Beschädigung von Sachen, die mit dem versicherten Fahrzeug befördert werden. Versichert sind lediglich solche Gegenstände, die Insassen eines Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führen (z.B. Kleidung, Brille, Brieftasche). Dabei ist der Begriff „üblicherweise mit sich führen“ unscharf und bedarf der Auslegung. Das