Bewertungen von Personen oder Unternehmen im Internet müssen von den Betroffenen hingenommen werden, soweit sie keine unwahre Tatsachenbehauptung und nicht hinzunehmende Schmähkritik enthalten. So hielt das Oberlandesgericht Stuttgart die Verwendung des Begriffes „Hühnerstall“ in einer Online-Hotelbewertung noch vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Der Begriff stellte im konkreten Fall überdies ein – je nach Sichtweise mehr