Ein Kapitalanleger machte wegen der Falschberatung im Rahmen der Anschaffung von Namensvorzugsaktien für ein Biomasseheizkraftwerk Schadensersatzansprüche geltend. Neben dem Anlageberater, der Tochtergesellschaft einer Bank, nahm der Anleger auch die Bank selbst in Anspruch, da – so die Begründung – diese es unterlassen hatte, die Mitarbeiter der Tochtergesellschaft zu einer sachgerechten Beratung der Kunden anzuweisen. In