Behindertenparkplätze müssen behindertengerecht, insbesondere rollstuhlgerecht sein. Stürzt ein Rollstuhlfahrer beim Umsteigen vom Auto in den Rollstuhl, weil dieser wegen des unregelmäßigen Kopfsteinpflasters seitlich wegrutscht, ist laut Bundesverfassungsgericht (BVerfG) von einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht der Kommune auszugehen. Ob und in welcher Höhe sich im konkreten Fall die gestürzte Rollstuhlfahrerin ein Mitverschulden anrechnen lassen muss, hat nun