Parkt ein Autofahrer seinen Pkw ohne zu zahlen auf einem jedermann zugänglichen privaten Parkplatz und macht der Betreiber des Parkplatzes das Parken von der Zahlung einer Parkgebühr und dem Auslegen des Parkscheins abhängig, ist in dem Abstellen des Fahrzeugs eine widerrechtliche Besitzstörung zu sehen. Der Parkplatzinhaber kann daher von dem Fahrer die Unterlassung der Parkplatznutzung