Der Bundesgerichtshof erklärte eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Internet-Datingportals für unwirksam, nach der Kunden die Mitgliedschaft nur schriftlich per Brief oder Telefax und nicht auch per E-Mail kündigen dürfen. Bei einer reinen Online-Partnervermittlung, bei der eine ausschließlich digitale Kommunikation geführt wird und die ohne sonstige Erklärungen in Schriftform auskommt und bei der auch