Bei der Behandlung einer Tumorerkrankung setzte sich der operierende Arzt über die von der Patientin erklärte Einwilligung, die nur die Entfernung einer Zyste betraf, hinweg und versuchte, den Tumor soweit wie möglich oder gar vollständig zu entfernen. Die Patientin erlitt durch die missglückte Operation schwere Nerven- und Gefäßverletzungen und litt bis zu ihrem Tod u.a.