Im Rechtsstreit um das Buch „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“ versagte das Oberlandesgericht Köln der Erbin des im Jahr 2017 verstorbenen Altbundeskanzlers eine Geldentschädigung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Verstorbenen. Ansprüche auf Geldentschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich nicht vererblich, auch wenn der Geschädigte erst während des Rechtsstreits verstirbt. Tragender Gesichtspunkt dieser Rechtsprechung