Der Bundesgerichtshof bestätigte die Verurteilung der Mitarbeiter einer Detektei zu Bewährungsstrafen, die für verschiedene Auftraggeber Überwachungsaufträge ausgeführt haben, die zu Erkenntnissen über das Berufs- und/oder das Privatleben von Personen (Zielpersonen) führen sollten, wobei die Auftraggeber teils wirtschaftliche, aber auch private Interessen etwa im Zusammenhang mit Eheauseinandersetzungen verfolgten. Zur Erfüllung ihres Auftrags bedienten sich die Angeklagten