Das Verwaltungsgericht Mainz hat entschieden, dass der Familienname eines Kindes in den Namen der Pflegeeltern geändert werden kann, wenn dies dem Wohl des Kindes förderlich ist. Das betroffene, heute 10-jährige Kind lebt seit seiner Geburt bei Pflegeeltern. Es trägt den Familiennamen der leiblichen Mutter. Auf Wunsch des Kindes und im Einverständnis mit den Pflegeeltern gab