Ein Mann setzte nach einem schweren Unfall, durch den er pflegebedürftig geworden war, seine ihn seit dem Unfall pflegende Lebensgefährtin als Alleinerbin ein. Seine Kinder enterbte er; sie sollten, da sie ihm jegliche Pflege verweigerten, auch keinen Pflichtteil bekommen. Nach dem Tod des Vaters klagten die Kinder ihre Pflichtteilsansprüche mit Erfolg ein. Der Entzug der