Nach § 2325 BGB kann ein Pflichtteilsberechtigter als Ergänzung seines Pflichtteilsanspruchs die Hinzurechnung des Wertes einer Schenkung verlangen, die der Erblasser innerhalb eines Zeitraumes von zehn Jahren vor dem Zeitpunkt des Erbfalls einem Dritten gemacht hat. Der Bundesgerichtshof hatte im Rahmen der Schenkung einer Immobilie zu klären, welche Auswirkungen es auf den Beginn der Zehnjahresfrist