Der Plagiatsnachweis ist bei Weitem nicht der einzige Grund, einem Akademiker den Doktortitel zu entziehen. Erweist sich ein Wissenschaftler durch sein späteres Verhalten der Führung des ursprünglich redlich erworbenen Doktorgrades als unwürdig, kann ihn das gleiche Schicksal ereilen, wie die in jüngerer Vergangenheit bekannt gewordenen, des Plagiats überführten Prominenten. Einen derartigen Fall nahm das Bundesverwaltungsgericht