Der Bundesfinanzhof hatte sich mit den Fragen zu befassen, inwieweit fußpflegerische Leistungen durch einen freiberuflichen Podologen von der Umsatzsteuer befreit sind und welche Nachweise hierbei ggf. zu erbringen sind. Medizinisch indizierte fußpflegerische Leistungen i.S.d. § 3 PodG sind stets als umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen anzusehen. „Selbstindizierte“ Behandlungen stellen demgegenüber keine steuerbefreiten Heilbehandlungen dar. Als Nachweis für eine