Ein vormals als gestohlen gemeldeter und dann wieder aufgefundener Pkw darf so lange in polizeilicher Verwahrung gehalten werden, bis die Eigentumsverhältnisse an dem Fahrzeug eindeutig geklärt sind. Mit dieser Begründung untersagte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Herausgabe eines 1993 gestohlenen und 2008 sichergestellten Porsches 911 an den angeblichen, aus Russland stammenden Halter. Die Herausgabe des Fahrzeugs