Das Oberlandesgericht Bremen hat eine Klausel über Preisnebenabreden in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Onlineportals für Veranstaltungstickets, wonach für den „Premiumversand“ inklusive Bearbeitungsgebühr 29,90 Euro und beim „ticketdirekt“ zum Selbstausdruck 2,50 Euro anfallen, für unwirksam erklärt. Die Richter hielten die Regelung für intransparent, da die Option „Premiumversand“, wie sich schon aus der Höhe der Gebühr