Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Möbelhauses enthielten folgende Klausel: „Die Sonderpreise sind nur gültig bei vollständiger Zahlung am Tage der Rechnungsstellung. Bei späterer oder unvollständiger Zahlung sind die Sonderpreise ungültig.“ Als ein Kunde eine zu dem Sonderpreis erworbene Küche erst einige Wochen nach Erhalt der Rechnung bezahlte, verlangte das Möbelhaus die Zahlung der Differenz zum