Werden wesentliche Teile von zugangsgeschützten Inhalten einer Internetseite auf einer anderen Internetseite wiedergegeben, kann darin eine unzulässige öffentliche Zugänglichmachung i.S.d. § 19a UrhG zu sehen sein. In dem vom Oberlandesgericht München entschiedenen Fall ging es um Presseartikel auf der Internetseite www.sueddeutsche.de, die unter Einsatz einer sogenannten Metered Paywall, die bewirkt, dass ein Internetnutzer nur bis