Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass die Berichterstattung über ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen einen Zahnarzt, der im Verdacht stand, gesunde Zähne gezogen und durch Implantate ersetzt zu haben, als zulässige Verdachtsberichterstattung anzusehen ist. Der Mediziner wurde in dem Artikel zwar nicht namentlich genannt. Seine Identität konnte jedoch problemlos durch Internetrecherchen ermittelt werden. Das Gericht gab