Kommt bei einem zwischen einem getunten VW Golf und einem Porsche Carrera auf einer öffentlichen Straße durchgeführten „Beschleunigungsrennen“ ein Beifahrer ums Leben, nachdem eines der Fahrzeuge mit Tempo 200 von der Straße abgekommen war, machen sich die beiden Fahrer nicht nur der vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs strafbar. Der Bundesgerichtshof verurteilte die beiden Fahrer auch wegen