Ein Hauseigentümer kaufte bei einem Fachgeschäft für Bodenbeläge Massivholzfertigparkett, das er anschließend von einem Schreiner in seinem Wohnhaus verlegen ließ. Der Schreiner ging dabei nach einer von dem Händler mitgelieferten Verlegeanleitung vor. Nach der Verlegung traten am Parkett Mängel (u.a. Verwölbungen) auf. Der Händler und der Hersteller sahen die Ursache in einer zu geringen Raumfeuchtigkeit