Eine knapp 60-jährige Haushaltshilfe stand seit rund anderthalb Jahren in den Diensten eines großen Privathaushaltes, der regelmäßig mehr als zehn Vollzeit-Arbeitnehmer beschäftigte. Nach Ausspruch der Kündigung berief sich die Hausangestellte auf den gesetzlichen Kündigungsschutz. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf wies die Kündigungsschutzklage der Frau mit der Begründung ab, dass ein Privathaushalt unabhängig von der Anzahl der dort