Wer mit seinem Pkw auf einem Privatparkplatz rückwärts aus einer Parkbucht herausfährt, muss die Regeln der §§ 9 Abs. 5 und 10 StVO beachten, wonach den Rückwärtsfahrenden besondere Sorgfaltspflichten treffen. Insbesondere auf stark frequentierten Parkplätzen darf sich ein Pkw-Fahrer bei eingeschränkter Sicht nur mit aller Vorsicht aus der Parkbucht heraustasten. Kommt es zu einem Zusammenstoß