Das Verwaltungsgericht Berlin hatte sich mit einem kuriosen Fall aus dem Meldewesen zu befassen. Eine Prostituierte, die ihrer Tätigkeit unter einem Pseudonym nachgeht, wollte diesen Namen als Künstlernamen im Personalausweis eintragen lassen. Die Meldebehörde lehnte dies ab. Auch das Gericht wollte in der Tätigkeit der Antragstellerin keine künstlerische Tätigkeit im Sinne einer schöpferischen Gestaltung sehen,