Weist ein Mietobjekt entgegen den Angaben im Mietvertrag eine wesentlich kleinere Fläche auf, kann der Mieter die Miete entsprechend mindern. Die Wesentlichkeitsgrenze liegt nach ständiger Rechtsprechung bei einer Flächenabweichung von 10 Prozent und mehr. Beträgt die Abweichung weniger als 10 Prozent, liegt ein Mangel nur dann vor, wenn der Mieter konkret nachweist, inwieweit er das