Erleidet eine Patientin durch eine grob fehlerhafte Operation ihrer Halswirbelsäule eine Querschnittslähmung, steht ihr gegenüber dem behandelnden Arzt und der Klinik ein Schmerzensgeld in Höhe von 400.000 Euro zu. Urteil des OLG Hamm vom 11.11.2016 Aktenzeichen: 26 U 111/15 JURIS online