Das Frankfurter Landgericht untersagte es dem Betreiber des Taxidienstes „MyTaxi“ Rabattaktionen für seine Kunden durchzuführen, die Fahrzeuge über eine spezielle Taxi-Bestell-App rufen. Gegen „MyTaxi“ hatte die Genossenschaft der Taxizentralen geklagt. § 39 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz verbietet Taxiunternehmen die Gewährung von Preisnachlässen. Zwar bietet „MyTaxi“ nicht selbst Beförderungsleistungen an, sondern ist lediglich Vermittler. Gleichwohl unterliegt der