Häufig erweisen sich Räumungsurteile gegen Mieter als relativ wertlos, weil sie sich nicht auf alle in der Wohnung lebenden Personen erstrecken. Hat der Mieter in die Mietwohnung einen nicht ehelichen Lebensgefährten aufgenommen, ist für die Räumungsvollstreckung auch gegen diesen ein Räumungsurteil erforderlich, wenn er Mitbesitzer der Wohnung geworden ist. Ein Mitbesitz an der Wohnung muss