Enthält ein Nichtraucherschutzgesetz wie das des Landes Nordrhein-Westfalen keine ausdrücklichen Regelungen zur E-Zigarette, unterfällt das Rauchen derartiger Zigaretten nicht unter das für Gaststätten geltende Rauchverbot. Dies begründet das zuständige Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen damit, dass unter Rauchen nach allgemeinem und fachlichem Sprachgebrauch das Einatmen von Rauch zu verstehen ist, der bei der Verbrennung von Tabakwaren entsteht. Beim