Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Mieter den Einbau von Rauchwarnmeldern durch den Vermieter auch dann zu dulden hat, wenn er die Wohnung zuvor schon selbst mit Rauchwarnmeldern ausgestattet hat. Der Vermieter hat ein berechtigtes Interesse daran, den gesamten Wohnungsbestand in einem Mehrfamilienhaus einheitlich mit Rauchwarnmeldern gleicher Bauart ausstatten und warten zu lassen. Urteile des