Der Vermieter kann eine Eigenbedarfskündigung aussprechen, wenn er die vermietete Wohnung für sich, für die zu seinem Hausstand gehörenden Personen oder seine Familienangehörigen benötigt. Insbesondere wenn die Wohnung künftig von nur einer einzelnen Person genutzt werden soll, kommt seitens des Mieters meist der Einwand, die Wohnung sei für einen Einzelnen viel zu groß. Der Bundesgerichtshof