Eine Rechtsschutzversicherung darf einem vom VW-Abgasskandal betroffenen Versicherungsnehmer die Erteilung einer Deckungszusage nicht wegen fehlender Erfolgsaussichten bzw. Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung verweigern. Das Landgericht Düsseldorf hält eine hinreichende Erfolgsaussicht für durchaus gegeben, da in derartigen Fällen, wie mittlerweile eine Reihe von sowohl klageabweisenden als auch klagestattgebender Urteile zeigt, sowohl bezüglich der Ansprüche gegen den Händler als