Sowohl dem personensorgeberechtigten als auch dem umgangsberechtigten Elternteil steht grundsätzlich ein Anspruch auf Herausgabe des Kinderreisepasses zu, soweit der Berechtigte den Ausweis für die Ausübung seines Rechts (beispielsweise für eine Auslandsreise) benötigt. Für den Bundesgerichtshof kann dem Herausgabeanspruch die berechtigte Besorgnis entgegenstehen, dass der die Herausgabe begehrende Elternteil mithilfe des Kinderreisepasses seine elterlichen Befugnisse überschreiten