Ein Pauschalreisender konnte seine Reise erst einen Tag nach dem eigentlichen Beginn antreten. Den Hinflug am Vortag hatte er verfallen lassen. Als er am nächsten Tag zum Flughafen kam, um seine Reise mit einem anderweitig organisierten Hinflug zu beginnen, teilte ihm der Reiseveranstalter mit, dass sein Rückflug bereits storniert und mittlerweile vergeben war. Das Landgericht