Wer sich vier Monate vor Reiseantritt einer Operation unterziehen muss und trotz frühzeitig auftretender massiver Wundheilungsstörungen die Reise erst eine Woche vor dem beabsichtigten Beginn absagt, kann die Stornierungskosten nicht von der abgeschlossenen Reisrücktrittsversicherung erstattet verlangen. Urteil des LG Coburg vom 27.03.2009 Aktenzeichen: 32 S 7/09 Justiz Bayern online