Nach dem Tod eines Mieters ist dessen Erbe berechtigt, das Mietverhältnis binnen eines Monats außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen, nachdem er vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt hat. Die nach dem Tod des Mieters fällig werdenden Forderungen aus dem Mietverhältnis sind, sofern das Mietverhältnis innerhalb einer Frist von einem Monat beendet wird, reine