Hat ein Unfallgeschädigter seinen Schaden auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens bei der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers abgerechnet und will er ohne Vorlage einer Reparaturrechnung Nutzungsausfall für die (geschätzte) Reparaturdauer geltend machen, verlangt die gegnerische Versicherung in der Regel eine Reparaturbestätigung des Sachverständigen. Die Versicherung ist jedoch nur dann zur Erstattung der hierfür anfallenden Kosten verpflichtet, wenn