Wird bei einem Verkehrsunfall ein fabrikneuer Pkw beschädigt, der vor weniger als einem Monat zugelassen wurde und eine Laufleistung von weniger als 1.000 km aufweist, muss sich der Geschädigte nicht auf die Reparaturkostenabrechnung in Verbindung mit der Erstattung einer Wertminderung verweisen lassen. Handelt es sich um einen Schaden, der sich nicht durch bloßes Auswechseln von