Ein Ferrari-Fahrer fuhr mit 200 km/h auf der Autobahn über eine Bodenwelle. Durch das Aufsetzen des tiefliegenden Fahrzeugs entstand am Unterboden ein erheblicher Sachschaden, den er vom Bund als Träger der Straßenbaulast ersetzt verlangte. Seine Klage hatte teilweise Erfolg. Ist der Behörde wie hier eine Gefahrenstelle mit geringer Bodenfreiheit bekannt, ist sie verpflichtet, Führer von