Abweichungen von den geplanten Reiserouten sind immer wieder Anlass zu Rechtsstreiten zwischen Kreuzfahrtteilnehmern und Reiseveranstaltern. Im vorliegenden Fall kam es bei einer 14-tägigen Kreuzfahrt „Sommer in Grönland“ zu Abweichungen von der ursprünglichen Reiseplanung. Es wurden z.B. andere Fahrtrouten gewählt als vorgesehen, geplante Landgänge entfielen oder waren erheblich verkürzt. Da das Schiff verschmutzten Treibstoff aufgenommen hatte,