Ein Mann hatte im Fragebogen beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung die Frage nach „Krankheiten, Unfallfolgen oder körperlichen Schäden des Rückens oder Nackens in den letzten fünf Jahren“ mit „nein“ beantwortet. Später erfuhr die Versicherung, dass der Versicherte in diesem Zeitraum dreimal wegen Rückenbeschwerden beim Arzt war und auch mehrmals einen Masseur aufgesucht hatte. Als er später