Parkt ein Pkw-Fahrer auf einem Kundenplatz rückwärts aus einer Parkbucht aus und kollidiert er dabei mit einem vorbeifahrenden Fahrzeug, trifft ihn in der Regel dann das alleinige Verschulden, wenn die „Parkplatzfahrbahn“ Straßencharakter besitzt. Dies ist jedoch nicht schon dann anzunehmen, wenn zwischen den einzelnen Stellplätzen große Freiräume verbleiben. Unabhängig von dem Straßencharakter trifft den Rückwärtsfahrenden