Dass die Erhebung des Rundfunkbeitrags nicht gegen nationales Recht verstößt, wurde in zahlreichen höchstrichterlichen Entscheidungen festgestellt. Nun hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz klargestellt, dass die Erhebung des Beitrags auch mit dem Europarecht vereinbar ist. Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 01.03.2018 Aktenzeichen: 7 A O 11938/17 Pressemitteilung des OVG Rheinland-Pfalz