Ein Sachverständiger erstellte für einen Hauseigentümer einen Energieausweis. Dieser erwies sich, nachdem die Immobilie verkauft wurde, als inhaltlich unrichtig. Der Erwerber machte geltend, der falsch berechnete Primärenergiebedarf habe zu einer Minderung des Verkehrswertes des Anwesens um 50.000 Euro geführt. Diesen Betrag machte er als Schadensersatz gegen den Gutachter geltend. Seine Klage hatte jedoch keinen Erfolg.