Die Pauschalierung von Schadensersatzansprüchen erleichtert die Ermittlung eines angemessenen Schadensersatzes, wird jedoch nicht selten als zusätzliche Einnahmequelle missbraucht, wenn Pauschalen so hoch angesetzt werden, dass sie den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden übersteigen. Einen derartigen Fall nahm der Bundesgerichtshof bei einer vom Betreiber eines Freizeitbades in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verwendeten