Erleidet ein Unfallbeteiligter durch einen unverschuldeten Verkehrsunfall eine Fraktur des linken Unterarmknochens, eine Fraktur des linken Handgelenks, eine Fraktur des rechten Sprunggelenks sowie ein Schädelhirntrauma und führten diese Verletzungen zu einem Krankenhausaufenthalt von fast drei Monaten, einer ca. sechswöchigen stationären und einer weiteren zweimonatigen ambulanten Rehabilitationsbehandlung, so ist ein Schmerzensgeld in Höhe von 13.000 Euro