Selbst höchste Institutionen sind nicht vor juristischen Fehlgriffen gefeit. So hatte der Bundesrat zeitweise bis zu 18 Mitarbeiter des Besucherdienstes als selbstständige Mitarbeiter beschäftigt. In Wirklichkeit handelte es sich – wie nun das Sozialgericht Berlin feststellte – um sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer. Die Besucherführer waren nach außen hin eindeutig als Mitarbeiter des Bundesrates in Erscheinung getreten, zum